Wenn Sie privat versichert sind
Versicherte der
- Privaten Krankversicherungen
- KVB
- PBeaKK
- und Beihilfeberechtigte
erhalten eine Abrechnung der ambulanten ärztlichen Leistungen von der Privaten Verrechnungsstelle (PVS/Westfalen-Nord) und bekommen in der Regel, je nach Ihrem individuellen Versicherungstarif, alles von der Versicherung erstattet.

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